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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15   

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https://dejure.org/2019,85537
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15 (https://dejure.org/2019,85537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.01.2019 - L 8 SO 229/15 (https://dejure.org/2019,85537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - L 8 SO 229/15 (https://dejure.org/2019,85537)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Unterschenkelprothese mit einem Prothesenfuß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
    Ob eine Hilfsmittelgewährung damit überhaupt eine Leistung zur Teilhabe i.S. der medizinischen Rehabilitation nach dem SGB V (vgl. § 11 Abs. 2 SGB V, §§ 27 Abs. 1 Nr. 6, 40 ff. SGB V) darstellt (differenzierend BSG, Urteil vom 15. März 2018 - B 3 KR 18/17 R - juris Rn. 12 ff., 23 ff.; für die ärztliche ambulante Krankenbehandlung verneinend BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 50/12 R - juris Rn. 10 ff., 15, 17 und Senatsbeschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 16/14 B ER - juris Rn. 17), kann in diesem Zusammenhang dahinstehen.
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
    Dies gilt allerdings nicht für Ansprüche auf Kostenerstattung, die regelmäßig - wie auch hier - nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Beschaffung der Leistung im Juni 2011 zu beurteilen sind (vgl. etwa BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 5/10 R - juris Rn. 10).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
    Da nach § 7 Satz 1 SGB IX a.F. die Vorschriften des SGB IX für die Leistungen zur Teilhabe nur gelten, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abweichendes ergibt, sind die Krankenkassen nur unter den Voraussetzungen des SGB V zur Erbringung medizinischer Rehabilitationsleistungen verpflichtet (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 11).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Erstattung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
    Eine sonstige Lebenslage i.S. des § 73 Satz 1 SGB XII zeichnet sich dadurch aus, dass sie von keinem anderen Leistungsbereich des SGB XII erfasst ist und damit einen Sonderbedarf (atypische Bedarfslage) darstellt (BSG, Urteil vom 20. April 2016 - B 8 SO 5/15 R - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
    a) Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Behandlung seines Hundes als Leistung der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe gemäß §§ 19 Abs. 3 SGB XII i.V.m. §§ 53, 54 SGB XII. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein sozialhilferechtlicher Kostenerstattungsanspruch i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ausscheidet, weil diese Anspruchsgrundlage nur bei Sachleistungen einschlägig (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R - juris Rn. 12 m.w.N.) und der vom Kläger geltend gemachte Sozialhilfeanspruch von vornherein auf eine Geldleistung gerichtet gewesen ist (§ 10 Abs. 3 SGB XII).
  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
    Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens hängt davon ab, ob ein Gegenstand bereits seiner Konzeption nach den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen soll oder - falls dies nicht so ist - den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von gesunden, körperlich nicht beeinträchtigten Menschen praktisch nicht genutzt wird; was regelmäßig auch von Gesunden benutzt wird, fällt auch bei hohen Kosten nicht in die Leistungspflicht der Krankenversicherung (BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 5/17 R

    Erstattung von Kosten für eine Petö-Block-Therapie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
    Leistungen der sozialen Rehabilitation in diesem Sinne zielen darauf ab, den Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung von (Teil-) Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgegrenzt sind, den Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen, oder den Personen, die in die Gesellschaft integriert sind, die Teilhabe zu sichern, wenn sich abzeichnet, dass sie von gesellschaftlichen Ereignissen und Bezügen abgeschnitten werden; sie dienen unter Zugrundelegung eines individualisierten Förderverständnisses dazu, soziale Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern (BSG, Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 5/17 R - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R

    Krankenversicherung - isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
    Ob eine Hilfsmittelgewährung damit überhaupt eine Leistung zur Teilhabe i.S. der medizinischen Rehabilitation nach dem SGB V (vgl. § 11 Abs. 2 SGB V, §§ 27 Abs. 1 Nr. 6, 40 ff. SGB V) darstellt (differenzierend BSG, Urteil vom 15. März 2018 - B 3 KR 18/17 R - juris Rn. 12 ff., 23 ff.; für die ärztliche ambulante Krankenbehandlung verneinend BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 50/12 R - juris Rn. 10 ff., 15, 17 und Senatsbeschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 16/14 B ER - juris Rn. 17), kann in diesem Zusammenhang dahinstehen.
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
    Ungeachtet dessen ist nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der Hilfsmittelgewährung (bislang nur) die Versorgung mit einem Blindenführhund anerkannt (seit BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78 - juris; zuletzt BSG, Urteil vom 20. November 1996 - 3 RK 5/96 - juris), weil ein Blindenführhund die durch die Blindheit erschwerte Orientierungsfähigkeit und damit die erschwerte Möglichkeit der unbehinderten Fortbewegung ausgleicht.
  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78

    Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2019 - L 8 SO 229/15
    Ungeachtet dessen ist nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der Hilfsmittelgewährung (bislang nur) die Versorgung mit einem Blindenführhund anerkannt (seit BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78 - juris; zuletzt BSG, Urteil vom 20. November 1996 - 3 RK 5/96 - juris), weil ein Blindenführhund die durch die Blindheit erschwerte Orientierungsfähigkeit und damit die erschwerte Möglichkeit der unbehinderten Fortbewegung ausgleicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 16/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines

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